Pressemitteilungen 2007
Rotes Licht für Rotlicht: Chip schützt Kinder zuverlässig vor Pornos
Initiative GeldKarte e.V. begrüßt BGH-Urteil für mehr Jugendschutz im Internet
26. Oktober 2007
Das jüngste Urteil des Bundesgerichthofs bestätigt: Die Alterskontrollen
auf vielen Porno-Seiten im Internet sind unzureichend. Laut Gesetz müssen
Anbieter auf ihren Webseiten wirksam den Zugriff Jugendlicher unterbinden.
Um einen effektiven Jugendschutz im Web zu gewährleisten, müssen
einfache und naheliegende Umgehungsmöglichkeiten der Altersverifikation
ausgeschlossen sein. Die Alterslegitimation mit der GeldKarte bietet eine
zuverlässige technische Lösung, die den Zugang Kinder und Jugendlicher
zu Internetseiten mit Erwachseneninhalten regeln kann.
Die Bundesrichter empfehlen die von der Kommission für Jugendmedienschutz
(KJM) befürworteten Altersverifikationssysteme wie das Verfahren
mit der Chipkarte. Als unzureichend wurden Systeme eingestuft,
die lediglich eine Ausweisnummer des Internetnutzers verlangen.
Das datenschutzrechtlich geprüfte Jugendschutzverfahren auf Basis
der GeldKarte wurde von der KJM bereits 2003 für den Einsatz
in Onlinemedien positiv bewertet. Dabei handelt es sich um einen
verschlüsselten Datensatz in dem Chip auf den ec- oder Kundenkarten
der Banken und Sparkassen. Die GeldKarte weist den Karteninhaber
anonym als volljährig aus. Bei der Kontoeröffnung findet eine
Face-to-Face-Kontrolle des Karten-Eigentümers statt. Weiterhin
ist die Karte mit Zugriff auf ein Konto und einer Bargeldfunktion
ein sensibles Gut, das nicht leichtfertig aus der Hand gegeben
wird.
"Im Gegensatz zu anderen Altersverifikationssystemen kann die GeldKarte nicht nur im Internet, sondern auch am Automaten, bei Computerspielen oder an der Ladentheke zum Einsatz kommen", erklärt Volker Koppe, Vorstandsvorsitzender der Initiative GeldKarte e.V. "Auf dem Weg zu einem starken und sicheren Jugendschutz in Deutschland müssen einheitliche Kontrollmechanismen geschaffen werden." Der Alterscheck mit der GeldKarte hat sich bereits am Zigarettenautomaten seit Anfang 2007 bewährt. Auch im Internet regelt die GeldKarte den jugendgeschützten Zugang zu rund 170.000 Webseiten.
Das BGH-Urteil zeigt eine Tendenz zu verstärktem Jugendschutz im Erotikbereich im Internet auf. In der Diskussion steht auch die Sperrung von Porno-Webseiten. Die geforderten Filtersysteme haben sich allerdings in der Vergangenheit als durchlässig erwiesen. Zudem sieht sich das Verfahren dem Vorwurf der Web-Zensur ausgesetzt, weil es auch berechtigte Nutzer ausschließt. Nicht so bei der Legitimation mit der GeldKarte, bei der ausschließlich Jugendliche am Zugang zu den Internetseiten gehindert werden.
Über die GeldKarte
Die GeldKarte ist eine „Geldbörse“ in Chipform, die von der deutschen
Kreditwirtschaft gemeinschaftlich getragen wird. Der Chip kann
am Geldautomaten, an speziellen Ladeterminals oder bequem über
das Internet mit bis zu 200 EUR aufgeladen werden. Die GeldKarte
dient damit vorrangig als Kleingeldersatz. Bezahlt werden kann
unter anderem an Parkscheinautomaten, im Öffentlichen Personennahverkehr,
an Zigarettenautomaten und im Internet.
Die GeldKarte-Funktion erhält der Kunde i. d. R. mit der ec- oder
Kundenkarte seiner Bank bzw. Sparkasse. Derzeit sind in Deutschland
rund 68 Millionen GeldKarten (über 75 Prozent aller ec- und Kundenkarten)
im Umlauf, die an über 600.000 Akzeptanzstellen an Automaten und
im Internet zum Einsatz kommen. Mit der neuen Möglichkeit des Online-Ladens
macht GeldKarte Online-Payments noch einfacher und angenehmer. Der
Karteninhaber bleibt bei sämtlichen Bezahlvorgängen anonym. Für den
Akzeptanzpartner ist die Zahlung per GeldKarte garantiert und damit
gleichbedeutend mit einer Barzahlung.
Über Zusatzfunktionen des Chips wie den Jugendschutz am Zigarettenautomaten
und im Internet, den Elektronischen Fahrschein, die Verwaltung von
Bonuspunkten oder die Digitale Signatur wird die GeldKarte ihre führende
Position als Bezahlsystem für Kleinbeträge in der physischen Welt
sowie im Internet in den kommenden Jahren weiter ausbauen.
Über die Initiative GeldKarte e.V.
Die Initiative GeldKarte e.V. mit Sitz in Berlin versteht sich als Netzwerk für Unternehmen und Institutionen, die die GeldKarte akzeptieren oder die hierfür notwendige Infrastruktur bereit stellen. Die Initiative ist die Schaltstelle, an der Informationen und Neuigkeiten rund um die Chipkarte der deutschen Kreditwirtschaft zusammen fließen. Sie bündelt die Interessen ihrer Mitglieder und vertritt sie gegenüber Politik und Medien. Als Motor der GeldKarte treibt die Initiative einzelne Anwendungsbereiche gezielt voran. Sie recherchiert neue Einsatzmöglichkeiten, initiiert Pilotprojekte und unterstützt bestehende Aktivitäten ihrer Mitglieder, insbesondere in den Bereichen Marketing, Public Relations und Public Affairs.
Weitere Informationen gibt es unter www.Initiative-GeldKarte.de.
Initiative GeldKarte e.V.
Linda Tönskötter
Tel.: +49 (0)30 / 21 23 42 2-71
Fax: +49 (0)30 / 21 23 42 2-99
E-Mail: linda.toenskoetter@initiative-geldkarte.de
